Fachbeitrag · Energieaudit / Rechenzentren
§ 72a EEffG: Die Rechenzentrums-Pflicht, die seit 2024 läuft — und kaum jemand kennt
Seit Mai 2024 müssen Rechenzentren in Österreich ihre Energiedaten öffentlich machen. Die wenigsten wissen es — und die Strafe dafür läuft seit einem Jahr scharf.
Wen es trifft
Geregelt ist das in § 72a Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), eingeführt durch die Novelle BGBl. I Nr. 29/2024 (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED III). Verpflichtet sind Eigentümer und Betreiber von Rechenzentren ab 500 kW installierter elektrischer Nennleistung für die IT.
500 kW klingt nach Hyperscaler, ist es aber nicht: Diese Größe erreicht schon ein mittleres Firmen-Rechenzentrum.
Was veröffentlicht werden muss
Ab dem 15. Mai 2024 und danach jährlich bis zum 15. Mai sind die Angaben auf der eigenen Website zu veröffentlichen und aktuell zu halten — darunter:
- Name, Eigentümer/Betreiber, Inbetriebnahme und Gemeinde des Rechenzentrums;
- Fläche, installierte Leistung, ein-/ausgehender Datenverkehr und Menge gespeicherter Daten;
- Effizienz-Kennzahlen: Energieverbrauch, Stromnutzung (PUE), Temperatursollwerte, Abwärmenutzung, Wasserverbrauch und Anteil erneuerbarer Energien.
Hinzu kommt die Meldung in die europäische Rechenzentrums-Datenbank (Art. 33 EED III).
Strafbewehrt. Verstöße sind über § 68 EEffG sanktioniert; die einschlägige Strafbestimmung ist seit 15. Mai 2025 in Kraft. Die Pflicht ist also kein zahnloses Papier.
Warum das gerade jetzt zählt
Die Projektgrößen in Österreich springen, getrieben von KI, von klassischen 15–20 MW auf 200–500 MW pro Standort. In Wien erreichen die angemeldeten Rechenzentrumsleistungen inzwischen die Größenordnung der gesamten städtischen Spitzenlast. Rechenzentren werden damit zum Energiethema Nummer eins, und Transparenz ist nicht mehr freiwillig.
Der Punkt, den man leicht übersieht
Aus meiner Arbeit in Due Diligence und Betrieb weiß ich: Genau diese Kennzahlen — PUE, Abwärme, Wasser — entscheiden im laufenden Betrieb über die Kosten. Wer sie ohnehin veröffentlichen muss, sollte sie zuerst verstehen, nicht nur melden. Die Pflicht ist lästig, aber die Daten dahinter sind wertvoll.
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Quellen: RIS — EEffG geltende Fassung, § 72a und § 68 (ris.bka.gv.at); Markt-Kontext: Industriemagazin „KI, Kilowatt & Kapital", Euronews, GTAI/IEA. Rechtsangaben primärquellengeprüft; Marktzahlen als Bandbreiten/Projektanmeldungen zu lesen.